Gewaltentrennung verwässern

In der neuen Dübendorfer Stadtorganisation ist nun der Polizeikommandant neu Chef der Abteilung Sicherheit. Bisher war dies ein ziviler Angestellter. Der Abteilung Sicherheit ist das Betreibungsamt & das Stadtammannamt unterstellt.

Die Verwässerung der Gewaltentrennung sehe ich wie folgt: Das Betreibungsamt ist die erste Anlaufstelle betreffend Zahlungsunwilligen. Bleiben sie unwillig kann der Weg über das Gericht genommen werden. Wird einem richterlichen Zahlungsbefehl nicht Folge geleistet, käme dann Polizei, Pfändung, etc. zum Zuge. Die Polizei also ganz zuletzt. Ist der Polizeikommandant nun zusätzlich in dieser Ablauf-Kette zwischen Betreibungsamt und Gericht gestellt, wird die Gewaltentrennung verwässert.

Das Stadtammannamt ist ebenfalls ein Organ der Rechtspflege und die Polizei sollte auch hier letztes Glied der «Rechts-Kette» sein.

Die Friedensrichterin von Dübendorf macht darauf aufmerksam, dass nebst dem Betreibungsamt bei Zahlungsunwilligen auch das Friedensrichteramt als erste Instanz angegangen wird. Ich danke für die Ergänzung! Dennoch wird das Betreibungsamt als erste Instanz am häufigsten angegangen.

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