In den Sümpfen Dübendorfs: Aufsichts- und Exekutivorgan in Personalunion

Am 18. Juni 2023 findet u.A. die Wahl der Sekundarschulpflege statt. Dies weil notabene gemäss Verwaltungsgericht, bestätigt vom Bundesgericht, die Stille Wahl 2022 nicht gesetzeskonform von statten ging.

Weitere Ungereimtheiten bleiben. 3 Sekundarschulpflegekandidaten, die bereits als solche beauftragt sind seitens Bezirksrat sind ebenfalls im Gemeinderat in Dübendorf. Davon 2 in der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission.

Die Rechnugsprüfungskommission für die Sekundarschulpflege wechselt sich zwischen Schwerzenbach und Dübendorf jede Amtsperiode ab. 2021 unterschrieb die Schwerzenbacher Kommission die Totalrevision. Ich folgere, dass dann 2022 – 2026 Dübendorf die Aufsicht hat. Angeblich irre ich mich und es sei Schwerzenbach…

Unabhängig davon steht im Gesetz über die Politischen Rechte folgendes §26 b. die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission gegenüber jedem andern Amt oder jeder andern Anstellung in der Gemeinde, mit Ausnahme der Mitgliedschaft im Wahlbüro.

Nun wird vermutlich argumentiert, dass die politische Gemeinde Dübendorf und die Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach 2 verschieden politische Gemeinden stellen. Ich bitte Sie, ist das der Sinn der Gewaltenteilung?

Wer wählt die Rechnungsprüfungskommission? Der Gemeinderat. Also hat er Einfluss darauf. Saubere Gewaltenteilung sowie Sinn und Geist des GPR und der Gewaltentrennung ernst zu nehmen bedeutet: Sekundarschulpflege und Gemeinderat sein geht nicht!

2 comments

  1. In der Tat fehlt es an allgemeiner Transparenz. Die Frage bleibt, wie kann man das Interesse der Steuerzahler, der Zahlenden, der Schaffenden endlich zum Erwachen bringen?

  2. Wohin es führt, wenn keine Gewaltenteilung oder diese nur scheinbar vorhanden ist, kann in jeder Bananenrepublik oder rückblickend zB bei Corona beobachtet werden. Die in der Realität fehlende Gewaltenteilung ist das Krebsgeschwür, das jede Gesellschaft langsam aber sicher von innen heraus zersetzt und zerstört.

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