Dübendorfer Stimmvolk entmündigt

Die Initiative zur Amtszeitbeschränkung auf 12 Jahre wurde für ungültig erklärt. Die Verfassung des Kanton Zürichs hält deutlich fest, dass den Gemeinden grösstmöglichen Freiraum gewährt wird. Das kantonale Gesetz der politischen Rechte hält Unvereinbarkeiten von Ämter fest und lässt zusätzlich offen, dass weitere Einschränkungen für politische Ämter möglich sind. Dies lässt also klar Raum für die mit 372 gültigen Unterschriften eingereichte Initiative.

Der Stadtrat und die gemeinderätliche Geschäftsprüfungskommission argumentierte mit dem «Passiven Wahlrecht» (das Recht sich als Kandidat) aufzustellen. Das passive Wahlrecht ist jedoch kein absolutes Recht. Es gibt Einschränkungen von Ämtern die einander gegenseitig ausschliessen, es gibt familiäre Banden, die von einem Amt ausschliessen. Dem passiven Wahlrecht, welches überhaupt nicht ausdefiniert ist, wird genüge getan, wenn ein Stadtrat 12 Jahre im Amt sein durfte!

Hingegen wird ein glasklares Recht, nämlich das Initiativrecht und das Recht abstimmen zu dürfen, mit Füssen getreten. Das kantonale Gemeinde Amt stellte fest, es gäbe keinen Präzedenzfall. Der Gemeinderat habe es in der Hand und könne entscheiden.

Der Gemeinderat Dübendorf hat sich gegen den Willen von 372 Unterzeichnenden und gegen das Recht abzustimmen der Dübendorfer entschieden.

3 Exponenten des Initiativkomitees haben beim Bezirksrat Rekurs eingereicht.

By the way: Die SP hat parteiintern eine Amtszeitbeschränkung (von der sie leider Ausnahmen machen). Die SVP Luzern machte eine Motion zur Amtszeitbeschränkung auf 12 Jahre für die Stadträte. Sie wurde zwar nicht angenommen, es wurden jedoch keine rechtlichen «Gründe» angeführt. In der Schweiz kennen BL, BS, GR Amtszeitbeschränkungen. Sämtliche Dübendorfer Gemeinderäte stimmten für die Ungültigkeit der Initiative 37 zu 1 (meine Stimme).

Leave a comment

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert