Initiative: Naherholungsgebiet Kriesbach

Ausgangslage

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) Art. 1. c) beauftragt Bund, Kantone und Gemeinde zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt, wozu das Grundstück Nr. 14511 direkt am Kriesbach gehört.

Das Bachbett des Kriesbachs ist etwas über 5m breit. Damit darf Grundstück Nr. 14511 zum grössten Teil nicht bebaut werden, da es nationales und kantonales Schutzgebiet darstellt (Bachbett + 30m).[1]

Es ist Sache der Gemeinde Anforderungen über Hochwasserschutz zu prüfen und im Rahmen der Renaturierung zu prüfen und gemäss HWSchV und GSchG umzusetzen.

Grundstück Nr. 15467 stellt eine der wenigen Flächen dar, welche noch der Bevölkerung der Stadt Dübendorf gehört. Das Initiativkomitee will verhindern, dass diese Fläche überbaut u.U. kommerzialisiert wird.

Einführung

Naherholungsgebiete sind wichtig. Der Kanton Zürich und Dübendorf wachsen stetig an Einwohner. Das verdichtete Bauen hat viele natürliche Flächen gekostet. Am Greifensee herrscht an einem schönen Samstag oder Sonntag Hochbetrieb. Natur ist gefragt! Natur dient der natürlichen Erholung von Körper und Geist. An freien Tagen und Ferien werden oft lange Strecken mit Auto oder ÖV in Kauf genommen um in die Natur zu gelangen. Mit der Schaffung von Naherholungsgebieten, will die Initiative die Natur vor der Haustür etwas ausbauen.

Das Waldgebiet im Gebiet Geeren und Gockhausen ist gross und wird von den Dübendorfern sehr geschätzt und benutzt. Auf der «anderen Seite» gibt es den bedeutend kleineren Ägert Wald. Dieses Naherholungsgebiet wird ebenfalls sehr geschätzt und frequentiert.

Ziel der Initiative

Die Initiative will

  1. Renaturierung des Grundstück Nr. 14511 zur Nutzung von Mensch-, Tier- und Insektenwelt.[2]
  2. Das kleine Waldstück moderat aufforsten.
  3. Vereinen und Privaten die Möglichkeit bieten ein Stück Acker natürlich zu bewirtschaften.
  4. Kleinen Kindern im Quartier einen nahen, natürlichen «Spielplatz» schaffen.
  5. Einen Beitrag zur Biodiversität liefern.

Umsetzung

Mit Annahme der Initiative ist die Gemeinde Dübendorf verpflichtet innerhalb von 8 Monaten die Forderung der Initiative umgesetzt zu haben, welche folgende Punkte umfasst:

  1. Renaturierung Grundstück Nr. 14511.
  2. Moderate Aufforstung des, in Grundstück Nr. 14511, 15289 und 15467 befindenden Wäldchens.
  3. Erstellung von Bänken, Waldweg und Feuerstelle.
  4. Sobald der aktuelle Landwirt die Pacht nicht mehr will: Ausschreibung für Interessierte welche Ackerland auf Parzelle 15467 zum entsprechenden Zweck mieten wollen. Die Grösse der Parzellen hat sich an der Zahl der Interessenten zu richten. In Dübendorf wohnende Private und lokalisierte Vereine haben Vorrang.

Die Umsetzung darf durch Initiativ-Komitee und weitere Private erfolgen, wenn diese das wünschen. Die Gemeinde Dübendorf hat das Komitee bei der Realisierung miteinzubeziehen.


[1] www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html

[2] Die Gemeinde ist in der Verantwortung die dafür vorgesehen Gelder von Bund und Kanton zu beantragen.

2 comments

  1. Ich bin zwar im Nachbardorf aufgewachsen. Mir fehlt, trotz des Satelitenbildes, etwas die Übersicht. Bitte Parzellennummern ins Bild einfügen oder ergänzend den passenden Kataster anhängen.

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